
Wenn die lokalen Einsatzkräfte an ihre Grenzen stoßen und eine außergewöhnlich hohe Gefährdung besteht, werden üblicherweise Unterstützungseinheiten des Katastrophenschutzes hinzugezogen.
Ob eine Katastrophe vorliegt und wann sie endet, wird von der zuständigen unteren Katastrophenschutzbehörde festgestellt. Die Bekanntgabe erfolgt dann über Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen oder andere geeignete Kommunikationswege.

Die Katastrophe im Sinne des Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere, erhebliche Sachwerte oder die natürlichen Lebensgrundlagen in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.
Die Notwendigkeit, Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes einzusetzen, bedingt allein nicht die Feststellung des Katastrophenfalles. Diese Kräfte können jederzeit, im Rahmen der Amtshilfe unterhalb der Katastrophenschwelle eingesetzt werden.

Auch acht Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs werden bei Bauarbeiten immer wieder Blindgänger gefunden. Besonders durch das starke Wachstum Hanaus kam es in neuen Baugebieten mehrfach zu notwendigen Evakuierungen. In solchen Fällen haben wir regelmäßig Betreuungsstellen eingerichtet und betrieben
Im Hochwasser im sogenannten Ahrtal, waren Einsatzkräfte von uns vor Ort und haben vereinzelt vor Ort für Einsatzkräfte als auch Betroffenen Speisen in den sogenannten Feldküchen gekocht. Auch in Bayern waren wir vor Ort und haben Einsatzkräfte und Betroffene mit Speis-, und Trank versorgt.
Was ursprünglich als kurzfristige Verbindung zwischen zwei Krankenhäusern geplant war, entwickelte sich später zu einem umfangreichen Richtfunknetz. Damit konnten Informations- und Versorgungspunkte über Monate hinweg zuverlässig mit Internet versorgt werden. Auch hier waren wir an der Wartung sowie dem Aufbau weiterer Richtfunkstrecken beteiligt.